Der Nordstrander Damm PDF Drucken E-Mail

Am 15. Mai 1900 verlässt ein Bericht die Königliche Wasserbauinspektion Husum in Richtung Schleswig zur Provinzialregierung. Man fordert den weitgehenden Schutz der Nordstrander Westseite durch weitere stabile Steindeckendeiche anstelle der bestickten Deiche. Der Tenor des Berichts ist eindeutig: Der preußische Staat selbst zeigt Interesse an einer Erhaltung der Insel, einerseits der Steuereinnahmen wegen, andererseits soll Nordstrand nach dem Generalplan von 1894 die Funktion eines Buhnenkopfes für einen Verbindungsdamm zum Festland übernehmen.

Die Wasserbauinspektion verfasst am 31. August 1900 einen weiteren Bericht, in dem es jetzt um einen erheblichen finanziellen Wertzuwachs geht, den das Vorland im Osten der Insel nach einer Eindeichung bekommen wird - statt rund 300 000 Mark im Verkaufsfall mindestens 1,5 Millionen Mark. Seien diese 600 Hektar erst eingedeicht, könne davor wieder Land gewonnen werden, sagt der Bericht; allerdings bildet der Priel Pohnsbucht-Holmer Fähre eine natürliche Grenze zwischen dem Anwachs auf Nordstrand und dem der Festlandseite.

Am 02. Oktober 1903 bringt der Schleswiger Regierungspräsident den Stein erneut ins Rollen. In einem Bericht an das Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Berlin wird eine Landfestmachung Nordstrands als äußerst bedeutungsvoll für die Landgewinnungsarbeiten der schleswig-holsteinischen Westküste bezeichnet. Mit dem Dammbau verbunden seien große Landgewinne, die Sicherung des Seedeiches vor der Hattstedtermarsch, eine Wegeverbindung Nordstrand-Festland und die Steigerung des insularen Bodenwertes. Ein ministerieller Erlass vom 14. Dezember 1903 stellt zwar keine Gelder bereit, gibt aber der Provinzialregierung die Möglichkeit zu handeln. Ende des Jahres erhält die Wasserbauinspektion in Husum Weisung, mit genaueren Vorarbeiten zu beginnen.