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| Der Nordstrander Damm |
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Am 15. Mai 1900 verlässt ein Bericht die Königliche Wasserbauinspektion Husum in Richtung Schleswig zur Provinzialregierung. Man fordert den weitgehenden Schutz der Nordstrander Westseite durch weitere stabile Steindeckendeiche anstelle der bestickten Deiche. Der Tenor des Berichts ist eindeutig: Der preußische Staat selbst zeigt Interesse an einer Erhaltung der Insel, einerseits der Steuereinnahmen wegen, andererseits soll Nordstrand nach dem Generalplan von 1894 die Funktion eines Buhnenkopfes für einen Verbindungsdamm zum Festland übernehmen. Am 02. Oktober 1903 bringt der Schleswiger Regierungspräsident den Stein erneut ins Rollen. In einem Bericht an das Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Berlin wird eine Landfestmachung Nordstrands als äußerst bedeutungsvoll für die Landgewinnungsarbeiten der schleswig-holsteinischen Westküste bezeichnet. Mit dem Dammbau verbunden seien große Landgewinne, die Sicherung des Seedeiches vor der Hattstedtermarsch, eine Wegeverbindung Nordstrand-Festland und die Steigerung des insularen Bodenwertes. Ein ministerieller Erlass vom 14. Dezember 1903 stellt zwar keine Gelder bereit, gibt aber der Provinzialregierung die Möglichkeit zu handeln. Ende des Jahres erhält die Wasserbauinspektion in Husum Weisung, mit genaueren Vorarbeiten zu beginnen.
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