Corona – Quarantäne mindestens 5 Tage
Basierend auf der Isolierungsempfehlung des Robert-Koch-Instituts informiert die Landesregierung, nachweislich Infizierte für 5 Tage eigenverantwortlich in eine häusliche Isolation begeben müssen. Ein PCR-Test zur Bestätigung eines positiven Schnelltestergebnisses ist verpflichtend. Eine Meldeverpflichtung gegenüber dem Gesundheitsamt besteht nicht. Die Absonderung endet nach fünf Tagen automatisch. Ein abschließender Test wird jedoch dringend empfohlen. Eine Möglichkeit zur verkürzten Absonderung (Freitestung) besteht nicht. Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe dürfen ihre Tätigkeit nach fünftägiger Isolation nur wiederaufnehmen, wenn sie entweder einen negativen Antigen-Schnelltest, einen negativen PCR-Test oder einen positiven PCR-Test mit einem CT-Wert < 30 vorlegen können. Zudem muss eine 48-stündige Symptomfreiheit am Tag der Wiederaufnahme der Tätigkeit bestehen. Das berufliche Tätigkeitsverbot endet jedoch spätestens am zehnten Tag nach dem ersten positiven Test. Detaillierte Hinweise finden Sie hier.

 

Auszubildende finden - Praktikumswoche 2022 

Es bedarf weiteren Impulses zur Stärkung der beruflichen Ausbildung. Praktika sind das effektivste Mittel, um Auszubildende zu gewinnen, wenn sie engagiert durchgeführt werden. Die Initiative Praktikumswoche soll Praktika fördern. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schülern ab 15 Jahren eine Woche lang jeden Tag ein neues Berufsfeld und ein neues Unternehmen kennenlernen. Unternehmen aller Branchen sowie Schülerinnen und Schüler können sich schnell und einfach auf einer digitalen Plattform anmelden. Diese Plattform bringt beide Seiten zusammen und plant interessenbasiert und automatisch eine individuelle Praktikumswoche. Unternehmen können sich ab sofort kostenlos auf der Plattform unter www.praktikumswoche.sh registrieren.  Für Schülerinnen und Schüler ist die Plattform ab dem 16. Mai 2022 bis zum 13. August freigeschaltet.

 

Neue Ausbildungsberuf im Gastgewerbe ab 1. August 2022

Vom 1. August 2022 an wird es im Gastgewerbe sieben statt sechs Ausbildungsberufe geben – und auch sonst bringt die Neuordnung und Modernisierung der Hotel- und Gastronomieberufe inhaltliche und strukturelle Veränderungen. Ausbildungsbetriebe mögen Sie hier informieren.

 

Geflüchtete aus der Ukraine

Ab 1. Juni werden die Hilfen und Sozialleistungen für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch erfolgen. Voraussetzung ist, dass sie erkennungsdienstlich behandelt worden sind und einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben, ihnen diesbezüglich eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden ist oder Ihnen ein Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz erteilt wurde und sie die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erfüllen.

 

Können Geflüchtete in DE beschäftigt werden?
Ja, bereits mit dem vorläufigen Dokument über ihr Aufenthaltsrecht nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erhalten ukrainische Geflüchtete durch die zuständige Ausländerbehörde auch die Erlaubnis zum Arbeiten. Dieses vorläufige Dokument der Ausländerbehörde und dann später die Aufenthaltserlaubnis muss mit dem Eintrag "Erwerbstätigkeit erlaubt" versehen sein.  Details finden Sie hier. Weitere Fragen: IHK-Willkommenslotse O. Yurteri: 0461 806-338

 

Veranstaltungshinweise:

Novellierung des Verpackungsgesetzes - Was ändert sich für Handel und Hersteller? (online)

2.06. um 9.30 Uhr

Programm & Anmeldung

Unternehmensnachfolge – Beratungstag Stabwechsel in Husum

9.06. ab 16 Uhr

Programm & Anmeldung

Krisensprechtag – vertrauliche Beratung von Unternehmen in der Krise in Flensburg

13.06. ab 14 Uhr

Programm & Anmeldung

Sommerempfang der IHK Flensburg in Husum

24.06. ab 18 Uhr

Programm & Anmeldung